Förderungen
Stand 03/2024
Alle aktuellen Förderungen für PV-Anlagen finden Sie auch unter folgender Internetseite:
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ÖMAG INVESTITIONSZUSCHUSS
Anträge für einen Investitionszuschuss können NUR während eines geöffneten Fördercalls auf der Homepage der ÖMAG-Seite gestellt werden. Termine dafür werden online bekannt gegeben.
Wichtig: Es werden nur Projekte gefördert, bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung mit den Arbeiten noch NICHT begonnen wurde (ausgenommen Privatpersonen).
Fördercall Termine:
1. Fördercall: 15.4.2024 – 29.4.2024
2. Fördercall: 12.6.2024 – 26.6.2024
3. Fördercall: 7.10.2024 – 21.10.2024
Fördersätze
- Kategorie A (0,01 – 10 kWp): 195 Euro/kWp –> fixer Fördersatz, Reihung der Förderanträge nach dem Prinzip „First-Come-First-Served“
- Kategorie B (> 10 – 20 kWp): 185 Euro/kWp –> fixer Fördersatz, Reihung der Förderanträge nach dem Prinzip „First-Come-First-Served“
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Kategorie C (> 20 – 100 kWp): 150 Euro/kWp (maximal) + 30% innovative Förderung (ab 10 Stellplätze) –> max. Fördersatz ist vorgegeben. Reihung der Förderanträge erfolgt nach Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“). Je geringer der Förderbedarf, desto höher die Reihung. Bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung
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Kategorie D (> 100 – 1000 kWp): 140 Euro/kWp (maximal) + 30% innovative Förderung (ab 10 Stellplätze) –> max. Fördersatz ist vorgegeben. Reihung der Förderanträge erfolgt nach Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“). Je geringer der Förderbedarf, desto höher die Reihung. Bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung
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Speicher: 200 Euro/kWh (nur in Kombination mit einer neu errichteten oder erweiterten PV-Anlage) –> fixer Fördersatz; Reihung ist an eingereichte PV-Anlage gekoppelt
Letztaktuelle Infos dazu finden Sie immer auf der Seite der EAG Abwicklungsstelle
ÖMAG Marktpreisvergütung
Betreiber von Ökostromanlagen können ihren produzierten Strom bei der ÖMAG einspeisen. Der dafür vergütete Marktpreis wird monatlich im Nachhinein festgesetzt. Dieser basiert auf den tatsächlich erzielten Vermarktungspreisen an der Strombörse. Es werden Anlagen bis 500 kWp zur Einspeisung akzeptiert. Für die Einspeisung benötigen Sie einen Abnahmevertrag.
Landesförderungen für Parkplatzüberdachung
Stand 02/2024
Vorarlberg
Förderung für PV-Anlagen auf versiegelten oder teilversiegelten Flächen
- gilt seit 1.1.2024 bis 31.12.2024
- Versiegelung ist mind. 12 Monate vor Antragstellung vorgelegen
- mindestens 20 kWp
- Fördersatz = 500 €/kWp
- Begrünungs- und Entsiegelungszuschlag: 250€/kWp, wenn 20% der PV-Kollektorfläche als Begrünungs- und/oder Entsiegelungsmaßnahmen umgesetzt werden
- Überwiegende Umsetzung der Unterkonstruktion in Holzbauweise: 250 €/kWp
- max. 100.000 € pro Anlage
Niederösterreich
PV-Überdachung von Parkplätzen
- gültig bis Ende 2024: Fördercall 31.5.2024 und 30.11.2024
- mindestens 20 kWp
- keine Grenze für Maximalgröße
- maximal 500.000 € pro Projekt
- Fördersatz:
- 1.000 €/kWp
- max. 45% der umweltrelevanten Mehrkosten (netto)
OBERösterreich
PV-Überdachung für öffentlich zugängliche Parkplätze 2024
- gültig bis zum 1. Fördercall 2025
- innovative Parkplatzüberdachung mit mind. 10 Stellplätzen
- Parkplatz muss zu Geschäftszeiten öffentlich zugänglich sein
- Fördersatz: 500 €/kWp
- max. Förderhöhe: € 250.000.-
- Landesförderung muss auch im ÖMAG-Investitionszuschuss-Antrag berücksichtigt werden
- Voraussetzung für Förderzusage: positive Beurteilung durch ÖMAG (ÖMAG-Investitionszuschuss-Fördervertrag)
Wien
Förderung von Photovoltaikanlagen auf Flugdächern
- gültig bis 31.12.2025
- mindestens 100 m² überdachte Fläche oder mindestens 15 kWp
- mindestens 800 Vollaststunden
- maximal 1.000 kWp
- maximal 250.000 €/Anlage
- Fördersatz:
- 500 €/kWp (<101 kWp)
- 400 €/kWp (101 – 500 kWp)
- 300 €/kWp (501 – 1000 kWp)