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Förderungen

Stand 02/2025

Alle aktuellen Förderungen für PV-Anlagen finden Sie auch unter folgender Internetseite:

https://pvaustria.at/foerderungen/

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ÖMAG INVESTITIONS­ZUSCHUSS

Anträge für einen Investitionszuschuss können NUR während eines geöffneten Fördercalls auf der Homepage der ÖMAG-Seite gestellt werden. Termine dafür werden online bekannt gegeben.

Wichtig: Es werden nur Projekte gefördert, bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung mit den Arbeiten noch NICHT begonnen wurde (ausgenommen Privatpersonen).

    Fördercall Termine:

    Fördercall-Termine für das Jahr 2025 wurden noch nicht veröffentlicht. Sobald diese feststehen, werden wir diese auf unserer Seite aktualisieren!

      Fördersätze (Jahr 2024)

      • Kategorie A (0,01 – 10 kWp): 195 Euro/kWp –> fixer Fördersatz, Reihung der Förderanträge nach dem Prinzip „First-Come-First-Served“
      • Kategorie B (> 10 – 20 kWp): 185 Euro/kWp –> fixer Fördersatz, Reihung der Förderanträge nach dem Prinzip „First-Come-First-Served“
      • Kategorie C (> 20 – 100 kWp): 150 Euro/kWp (maximal) + 30% innovative Förderung (ab 10 Stellplätze) –> max. Fördersatz ist vorgegeben. Reihung der Förderanträge erfolgt nach Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“). Je geringer der Förderbedarf, desto höher die Reihung. Bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung

      • Kategorie D (> 100 – 1000 kWp): 140 Euro/kWp (maximal) + 30% innovative Förderung (ab 10 Stellplätze) –> max. Fördersatz ist vorgegeben. Reihung der Förderanträge erfolgt nach Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“). Je geringer der Förderbedarf, desto höher die Reihung. Bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung

      • Speicher: 200 Euro/kWh (nur in Kombination mit einer neu errichteten oder erweiterten PV-Anlage) –> fixer Fördersatz; Reihung ist an eingereichte PV-Anlage gekoppelt

      Letztaktuelle Infos dazu finden Sie immer auf der Seite der EAG Abwicklungsstelle

      https://eag-abwicklungsstelle.at/

      ÖMAG Marktpreis­vergütung

      Betreiber von Ökostromanlagen können ihren produzierten Strom bei der ÖMAG einspeisen. Der dafür vergütete Marktpreis wird monatlich im Nachhinein festgesetzt. Dieser basiert auf den tatsächlich erzielten Vermarktungspreisen an der Strombörse. Es werden Anlagen bis 500 kWp zur Einspeisung akzeptiert. Für die Einspeisung benötigen Sie einen Abnahmevertrag.

      Landes­förderungen für Parkplatz­überdachung

      Stand 02/2025

      Vorarlberg

      Förderung für PV-Anlagen auf versiegelten oder Flächen

      • gilt seit 1.1.2025 bis 31.12.2025
      • Versiegelung ist mind. 12 Monate vor Antragstellung vorgelegen
      • mindestens 20 kWp
      • Fördersatz = 500 €/kWp
      • Begrünungs- und Entsiegelungszuschlag: 250€/kWp, wenn 20% der PV-Kollektorfläche als Begrünungs- und/oder Entsiegelungsmaßnahmen umgesetzt werden
      • Überwiegende Umsetzung der Unterkonstruktion in Holzbauweise: 250 €/kWp
      • max. 100.000 € pro Anlage

      Niederösterreich

      PV-Überdachung von Parkplätzen

      • gültig bis 30.9.2025
      • Parkplätze müssen mindestens 8h/Tag und 5 Tage/Woche kostenfrei und öffentlich zugänglich sein
      • ACHTUNG! Erst NACH schriftlicher Förderzusage, darf Bestellung von Leistungen erfolgen!
      • mindestens 10 Stellplätze
      • mindestens 20 kWp
      • keine Grenze für Maximalgröße
      • maximal 300.000 € pro Projekt
      • Fördersatz:
        • 850 €/kWp
        • max. 45% der umweltrelevanten Mehrkosten (netto)

      OBERösterreich

      PV-Überdachung für öffentlich zugängliche Parkplätze 2024

      • gültig bis zum 1. Fördercall 2025
      • innovative Parkplatzüberdachung mit mind. 10 Stellplätzen
      • Parkplatz muss zu Geschäftszeiten öffentlich zugänglich sein
      • Fördersatz: 500 €/kWp
      • max. Förderhöhe: € 250.000.-
      • Landesförderung muss auch im ÖMAG-Investitionszuschuss-Antrag berücksichtigt werden
      • Voraussetzung für Förderzusage: positive Beurteilung durch ÖMAG (ÖMAG-Investitionszuschuss-Fördervertrag)

      Wien

      Förderung von Photovoltaikanlagen auf Flugdächern

      • gültig bis 31.12.2025
      • Anlage muss auf bereits bestehender versiegelter Fläche errichtet werden
      • ACHTUNG! Förderantragstellung muss VOR Umsetzung der Maßnahmen (verbindliche Bestellungen bzw. Beginn der Arbeiten) durchgeführt werden!
      • Förderung ist NICHT kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung
      • mindestens 100 m² überdachte Fläche oder mindestens 15 kWp
      • mindestens 800 Volllaststunden
      • maximal 1.000 kWp
      • maximal 250.000 €/Anlage
      • maximal 2 Projekte pro Antragsteller/in
      • Fördersätze:
        • 500 €/kWp (< 100 kWp)
        • 400 €/kWp (101 – 500 kWp)
        • 300 €/kWp (501 – 1000 kWp)