Förderungen
Stand 10/2025
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Alle aktuellen Förderungen für PV-Anlagen finden Sie auch unter folgender Internetseite:
https://pvaustria.at/foerderungen/
ÖMAG INVESTITIONSZUSCHUSS
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Anträge für einen Investitionszuschuss können NUR während eines geöffneten Fördercalls auf der Homepage der ÖMAG-Seite gestellt werden. Termine dafür werden online bekannt gegeben.
Wichtig: Es werden nur Projekte gefördert, bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Inbetriebnahme der PV-Anlage noch NICHT erfolgt ist.
Fördercall Termine:
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3. Fördercall offen
Fördersätze (Jahr 2025)
- Kategorie A (0,01 – 10 kWp): 160 Euro/kWp –> fixer Fördersatz, Reihung der Förderanträge nach dem Prinzip „First-Come-First-Served“
- Kategorie B (> 10 – 20 kWp): 150 Euro/kWp –> fixer Fördersatz, Reihung der Förderanträge nach dem Prinzip „First-Come-First-Served“
- Kategorie C (> 20 – 100 kWp): 140 Euro/kWp (maximal) + 30% innovative Förderung (ab 10 Stellplätze) –> max. Fördersatz ist vorgegeben. Reihung der Förderanträge erfolgt nach Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“). Je geringer der Förderbedarf, desto höher die Reihung. Bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung
- Kategorie D (> 100 – 1000 kWp): 130 Euro/kWp (maximal) + 30% innovative Förderung (ab 10 Stellplätze) –> max. Fördersatz ist vorgegeben. Reihung der Förderanträge erfolgt nach Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“). Je geringer der Förderbedarf, desto höher die Reihung. Bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung
- Speicher: 150 Euro/kWh (nur in Kombination mit einer neu errichteten oder erweiterten PV-Anlage) –> fixer Fördersatz; Reihung ist an eingereichte PV-Anlage gekoppelt
- Made in Europe Bonus: bis zu 20% Zuschlag auf europäische Komponenten
PV-Module: + 10%
Wechselrichter: + 10%
Speicher: + 10%
Letztaktuelle Infos dazu finden Sie immer auf der Seite der EAG Abwicklungsstelle
https://eag-abwicklungsstelle.at/
ÖMAG Marktpreisvergütung
Betreiber von Ökostromanlagen können ihren produzierten Strom bei der ÖMAG einspeisen. Der dafür vergütete Marktpreis wird monatlich im Nachhinein festgesetzt. Dieser basiert auf den tatsächlich erzielten Vermarktungspreisen an der Strombörse. Es werden Anlagen bis 500 kWp zur Einspeisung akzeptiert. Für die Einspeisung benötigen Sie einen Abnahmevertrag.
Landesförderungen für Parkplatzüberdachung
Stand 02/2025
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Vorarlberg
Förderung für PV-Anlagen auf versiegelten oder Flächen
- gilt seit 1.1.2025 bis 31.12.2025
- Versiegelung ist mind. 12 Monate vor Antragstellung vorgelegen
- mindestens 20 kWp
- Fördersatz = 500 €/kWp
- Begrünungs- und Entsiegelungszuschlag: 250€/kWp, wenn 20% der PV-Kollektorfläche als Begrünungs- und/oder Entsiegelungsmaßnahmen umgesetzt werden
- Überwiegende Umsetzung der Unterkonstruktion in Holzbauweise: 250 €/kWp
- max. 100.000 € pro Anlage
Steiermark
Ökofonds: Innovative Photovoltaik-Doppelnutzung
- gültig seit 1.10.2025 bis 31.5.2026 bzw. bis Budgetende
- PV-Parkplatzüberdachungen auf befestigten Flächen
- ACHTUNG! Föderantrag muss VOR BESTELLUNG von Anlagenteilen und VOR BAUBEGINN eingereicht werden
- Förderung ist NICHT kominierbar mit der EAG Marktprämienförderung
- mindestens 20 kWp
- maximal 1.000 kWp
- maximal 30% der förderfähigen Investitionskosten; jedoch max. 250.000 €
- Fördersatz:
- 125 €/kWp (+ zusätzliche 125€/kWp, sofern für die Umsetzung innovative und nachhaltige Lösungen angewendet werden wie z.B. Holz für die Unterkonstruktion oder bifaziale Module verwendet werden)
- Made-in-Europe-Bonus: 50€/kWp (wenn PV-Module/Wechselrichter in Europa gefertigt wurden)
OBERösterreich
PV-Überdachung für öffentlich zugängliche Parkplätze 2025
- gültig bis zum 1. Fördercall 2026
- innovative Parkplatzüberdachung mit mind. 10 Stellplätzen
- Parkplatz muss zu Geschäftszeiten öffentlich zugänglich sein
- Fördersatz: 500 €/kWp
- max. Förderhöhe: € 250.000.-
- Landesförderung muss auch im ÖMAG-Investitionszuschuss-Antrag berücksichtigt werden
- Voraussetzung für Förderzusage: positive Beurteilung durch ÖMAG (ÖMAG-Investitionszuschuss-Fördervertrag)
Wien
Förderung von Photovoltaikanlagen auf Flugdächern
- gültig bis 31.12.2025
- Anlage muss auf bereits bestehender versiegelter Fläche errichtet werden
- ACHTUNG! Förderantragstellung muss VOR Umsetzung der Maßnahmen (verbindliche Bestellungen bzw. Beginn der Arbeiten) durchgeführt werden!
- Förderung ist NICHT kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung
- mindestens 100 m² überdachte Fläche oder mindestens 15 kWp
- mindestens 800 Volllaststunden
- maximal 1.000 kWp
- maximal 250.000 €/Anlage
- maximal 2 Projekte pro Antragsteller/in
- Fördersätze:
- 500 €/kWp (< 100 kWp)
- 400 €/kWp (101 – 500 kWp)
- 300 €/kWp (501 – 1000 kWp)